Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziel, während andere uns helfen diese Website und ihre Erfahrung zu verbessern.

Editorial

Ambulante Notfallversorgung: nur gemeinsam!


Kaum ein Thema bewegt die Bürgerinnen und Bürger stärker als die regionale Sicherstellung ambulanter Notfallstrukturen. Tatsächliche und vermeintliche Lücken in der Notfallversorgung bringen Regionen in Wallung und treiben die Menschen auf die Straßen und in die Rathäuser. In diesen Tagen erreichen mich dazu einige aufgeregte Meldungen aus den Regionen, die sich auf das kürzlich vorgelegte Konzept der DKG zur ambulanten Notfallversorgung beziehen. Ausgelöst wahrscheinlich weniger durch die konkreten Details unserer Überlegungen, wie zukünftig ambulante Notfallversorgung in Deutschland organisiert werden kann, sondern vielmehr durch einen Bericht in der Ärztezeitung, die mit einer provokanten Überschrift über unser Konzept berichtet hat.

Wer das Konzept genau liest, wird feststellen, dass die Kernbotschaft lautet: Niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser müssen ihre Ressourcen kooperativ bündeln, um den Herausforderungen einer flächendeckenden Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung gerecht zu werden. Obwohl wir wissen, dass an vielen Stellen die Bereitschaftsdienstzentralen der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht perfekt funktionieren, respektieren wir in unserem Konzept ausdrücklich den Sicherstellungsauftrag der KVen für die ambulante Notfallversorgung. Wir drängen aber darauf, dass der Ort der Leistungserbringung grundsätzlich das Krankenhaus sein sollte. Denn es muss darum gehen, dafür zu sorgen, dass wir Doppelvorhaltungen in unserem Gesundheitswesen so weit wie möglich reduzieren. Das gelingt dann am besten, wenn sich die unterschiedlichen Leistungserbringer zusammentun, um gemeinsam aus einer Hand Angebote für die Patientinnen und Patienten zu organisieren.

Genau das ist der Kern unseres Vorschlags, die knappen Ressourcen bündeln und die rund-um-die-Uhr-Versorgung zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sachgerecht aufteilen. Die Krankenhäuser sind, soweit sie an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, ohnehin gezwungen, 24/7 eine entsprechende Notfallbereitschaft aufrechtzuerhalten.

In vielen Bundesländern ist das, was wir vorschlagen, bereits Realität. Die kassenärztlichen Vereinigungen haben sich im guten Einvernehmen mit schon heute 600 Krankenhäusern darauf verständigt, die ambulante Notfallversorgung am örtlichen Krankenhaus zu platzieren. Diese kluge Vorgehensweise ist aus Patientensicht optimal. Wir müssen trotz geplanter bundesweiter Regelungen die vorhandenen kooperativen Strukturen in den Regionen unbedingt erhalten. Kernbotschaft ist: Solange ein ambulanter Notfall mit den Ressourcen der KV-Bereitschaftspraxis am Krankenhaus versorgt werden kann, werden die Notaufnahmen der Krankenhäuser von diesen Fällen entlastet. Nur, wenn bei der Erstdiagnostik festgestellt wird, dass eine erweiterte Diagnostik oder ein konkreter Versorgungsbedarf besteht, werden diese Patienten in die Notfallstrukturen des Krankenhauses weitergeleitet. Begleitend müssen einige Elemente verbessert werden. Die Patientensteuerung über die 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Eintrittspforte ins System, sie muss gut funktionieren, damit die Patienten diese Steuerung annehmen. Dazu gehört auch der mögliche direkte Verweis zu verfügbaren Facharztterminen bei erkennbar weniger dringlichen Fällen. Solange das nicht klappt, werden die betroffenen Patienten immer wieder in den Notfallambulanzen landen.

Kurze Wege und enge Zusammenarbeit sind im Interesse der Patienten und ebenso der niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser. Wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung jetzt auch noch dazu durchringt, diese wertvolle und im Interesse der Patienten dringend erforderliche Notfallversorgung angemessen zu vergüten, kann ein solches Konzept bundesweit und flächendeckend erfolgreich umgesetzt werden. Ob am Ende dann an allen 1 200 Krankenhausstandorten eine kooperative ambulante Notfallversorgung in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten realisiert werden kann, muss die Entwicklung zeigen. Sicher ist aber, dass wir diese Aufgabe ganz überwiegend nur gemeinsam leisten können.

DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß