Wer die Hoffnung hatte, durch die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mehr Klarheit und Planungssicherheit zu bekommen, dürfte enttäuscht sein. Nicht nur die Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf zuerst an die Presse gelangt ist, bevor die beteiligten Länder ihn zu Gesicht bekommen haben, wirkt verstörend, sondern auch wesentliche Inhalte, die nun überraschend neu oder gänzlich unverändert zu finden sind.
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